Einreisebestimmungen

Einreisebestimmungen generell

 

Die aktuellen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger je Reiseland sowie die Bedingungen zur Ein- und Ausfuhr finden Sie unter http://www.auswärtiges-amt.de.

Die aktuellen Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger je Reiseland sowie die Bedingungen zur Ein- und Ausfuhr finden Sie unter https://www.bmeia.gv.at/.

Die aktuellen Einreisebestimmungen für schweizer Staatsbürger je Reiseland sowie die Bedingungen zur Ein- und Ausfuhr finden Sie unter https://www.eda.admin.ch/.

 

Staatsbürger anderer Länder wenden sich bitte an die zuständige Botschaft.

 

Diese im weiteren aufgeführten Registrierungen/Anmeldungen sind auch notwendig, wenn Sie in einem der Länder lediglich einen Zwischenstopp während des Fluges haben.

Bitte beachten Sie, dass Kinder seit dem 26.6.12 ebenfalls einen eigenen Reisepass für Reisen außerhalb Deutschland benötigen.

Die notwendigen Einreiseformalitäten sowie die Entrichtung etwaiger Gebühren sind in Eigenregie von den Reiseteilnehmern durchzuführen.

 

Bitte beachten Sie weiterhin §11.1 der Reisebedingungen.

 

Grundsätzlich sollte man bei einer Auslandsreise immer den Reisepass bei sich tragen. Hiervon ausgenommen sind die Mitgliedsstaaten der EU. Aber Vorsicht: Auch innerhalb der EU ist die Einreise mit dem Personalausweis in der Regel nur für eine bestimmte Aufenthaltszeit erlaubt. Informieren Sie sich also noch bevor Sie Ihre Koffer packen über die eventuelle Passpflicht in ihrem Reiseland.

 

Einreisebestimmungen USA

Für die Einreise in die USA benötigen dt. Staatsbürger einen noch 6 Monate gültigen

maschinenlesbaren Reisepass sowie eine Online-Registrierung (ESTA) bis spätestens 72 Stunden vor Anreise.

Die Online-Registrierung erfolgt über folgende offizielle Adresse: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/esta.html.

Bei dem Amt für Transport in den USA können Sie sich vorab über Details & Hilfen bezüglich Ihrer Einreise sowie über Dinge welche Sie mitbringen dürfen informieren: https://www.tsa.gov/travel/security-screening.

 

Einreisebestimmungen Kanada

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Kanada ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument. Das Reisedokument muss für die Dauer des Aufenthalts in Kanada gültig sein.

Für die Einreise in Kanada wurde das ETA-Verfahren (Electronic Travel Authorization) eingeführt. Die Beantragung muss vor Antritt  der Reise online durch die Reiseteilnehmer erfolgen.

Die Online-Registrierung erfolgt über folgende offizielle Adresse: http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-facts-de.asp.

 

Einreisebestimmungen Australien

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Australien ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument. Der Reisepass muss für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig sein. Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist.

 

Deutsche Staatsangehörige benötigen - ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderen Staaten - für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Für Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern wird das eVisitor Visum (Subclass 651) angeboten. Das Visum ist 12 Monate gültig und berechtigt innerhalb dieses einen Jahres zu beliebig vielen Aufenthalten in Australien von jeweils maximal drei Monaten. Es kann kostenlos online beantragt werden. Antragsteller werden über die erfolgreiche Ausstellung des eVisitor Visums per E-Mail benachrichtigt. Das eVisitor Visum wird bei den Grenzübergängen und anderen Stellen elektronisch gespeichert.

 

Einreisebestimmungen Neuseeland

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Australien ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument. Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens einen Monat über den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum hinaus gültig sein, siehe Information der neuseeländischen Einwanderungsbehörde.

Vom 1. Oktober 2019 an müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung ETA sein. Die Registrierung ist vom 1. Juli an möglich (Der Link zur Anmeldung folgt). Die ETA-Beantragung ist gebührenpflichtig, sie kostet 23 Neuseeland-Dollar bei Online-Beantragung und 17 Neuseeland-Dollar bei Beantragung über eine App im Mobiltelefon. Bei der Beantragung des ETA wird zusätzlich eine Touristenabgabe, derzeitig 35,- NZD erhoben.

 

Einreisebestimmungen Indien

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Indien ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument.

 

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Indien grundsätzlich ein Visum. Inhaber deutscher Reisepässe können ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa – e-TV) erhalten. Das e-TV muss bis spätestens vier Tage vor dem geplanten Einreisedatum beantragt werden. Die Dauer des berechtigten Aufenthalts variiert zwischen den verschiedenen Kategorien für e-Visa (z.B. Tourismus-, Geschäfts-, oder Konferenzvisa). Genauere Informationen bietet Indianvisaonline, worüber auch Anträge zu stellen sind. In Einzelfällen soll es bei der Online-Bezahlung der e-TV zu Schwierigkeiten gekommen sein. Ein Ausdruck der Electronic Travel Authorization (ETA) muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.

Es steht eine 24/7-Hotline unter +91-11-2430 0666 oder indiatvoa@gov.in zur Verfügung.

Das e-TV wurde zusätzlich zu allen bereits bestehenden Visumskategorien eingeführt. Alle anderen Visa sind wie bisher bei der zuständigen indischen Auslandsvertretung zu beantragen, Antragstellungen an der Grenze oder am Flughafen sind nicht möglich.

Reguläre Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag des Ausstellungsdatums ausgestellt, wobei in der Regel mehrmalige Einreisen möglich sind (multiple entry visa).

 

Einreisebstimmungen Costa Rica

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Costa Rica ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument.

Deutsche Staatsangehörige können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket/Busticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.

 

Einreisebestimmungen Nicaragua

Für die Einreise nach Nicaraguabenötigen dt. Staatsbürger einen noch 6 Monate gültigen

maschinenlesbaren Reisepass.

Anmerkungen:

Eine Durchreise mit einem Reiseausweis als Passersatz ist nicht möglich.

Bei Einreise aus einem der folgenden Staaten/Gebiete wird die Vorlage eines mindestens zehn Tage alten Impfzertifikats der Gelbfieberimpfung verlangt: Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kolumbien, Ecuador, Französisch-Guayana, Panama, Paraguay, Peru, Surinam, Trinidad und Tobago, Venezuela sowie sämtliche afrikanische Staaten mit Ausnahme von Tansania, São Tomé und Príncipe sowie Somalia.

Es ist für Touristen in Nicaragua nicht möglich, eine Gelbfieberimpfung zu erhalten.

Visum

Für touristische Reisen von bis zu 90 Tagen ist kein Einreisevisum erforderlich. Bei der Einreise wird jedoch der Erwerb einer Touristenkarte verlangt. Diese kostet derzeit 10,- US-$, zuzüglich einer Einreisegebühr von 2,- US-$. Bei der Ausreise wird die Gebühr von 2,-US-$ ebenfalls verlangt.

 

Einreisebestimmungen China

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach China ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument.

Ihre Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Visumsbeantragung noch 6 Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.

 

Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center eingeholt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischem Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) nur dann möglich ist, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.

Von Antragstellern, deren Reisepässe nach dem 1. Januar 2014 ausgestellt wurden, wird teilweise für den Visumantrag die Vorlage auch des vorherigen, abgelaufenen Reisepasses zusammen mit dem jetzigen Reisepass verlangt. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen.

Weiterhin ist in die Erklärung aufzunehmen, welche Länder in den letzten drei Jahren besucht wurden sowie die Dauer des jeweiligen Aufenthaltes. Es ist noch nicht absehbar, wie lange diese strengere Praxis Bestand hat.

An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert.

 

Meldepflicht/Registrierung

Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann später zu einer Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.

Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.

 

Flughafentransit

Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.

 

Visumfreier 72-Stunden-Transit

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guangzhou Baiyun, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi’an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.

Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chongqing mit 72h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

Voraussetzung ist, dass der Anschlussflug und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum nachgewiesen werden können.

Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.

 

Visumfreier 144-Stunden-Transit

- Yangtze-Delta-Region

Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Shanghai Pudong International Airport, Shanghai Hongqiao International Airport, Nanjing Lukou International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport und die Häfen Shanghai Port International Cruise Terminal und Shanghai Wusongkou International Cruise Terminal sowie über die Bahnstation Shanghai (Shanghai-Hongkong-Züge) einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in den Verwaltungsgebieten der Stadt Shanghai und der Provinzen Jiangsu und Zhejiang bewegen (sog. Yangtze-Delta-Region). Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Shanghai mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

Seit 1. November 2018 können sich Reisende bereits vor Einreise online für die Visumbefreiung bei der Shanghai General Station of Immigration Inspection anmelden. Die neue Online-Registrierung soll das Einreiseverfahren erleichtern und beschleunigen. Die Einreise und Nutzung der Visumbefreiung ist jedoch auch weiterhin ohne die vorherige Registrierung am (Flug-)Hafen / Bahnhof möglich.

 

- Region Peking-Tianjin-Hebei

Deutsche Staatsangehörige, die über den Pekinger Westbahnhof, die Flughäfen Beijing Capital International Airport, Tianjin Binhai, Shijiazhuang Zhengding oder die Häfen Tianjin International Cruise Home Port oder Qinhuangdao Port einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei im Verwaltungsgebiet des Großraums Peking-Tianjin-Hebei bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Peking mit 144h-Transit und Weiterreise über Shanghai in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

 

- Südwest-Region

Deutsche Staatsangehörige, die in Chengdu, Provinz Sichuan, oder Kunming, Provinz Yunnan, einreisen und innerhalb von 144 Stunden in ein Drittland (das nicht das Land des Reiseantritts ist) weiterreisen, können sich visumfrei in der Südwest-Region bewegen. Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chengdu mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.

 

Hinweis zu allen Transitaufenthalten inerhalb Chinas

Diese Ausnahmen von der Visumpflicht gelten nur für Transitaufenthalte; ein direkter Hin- und Rückflug kann nur mit gültigem Visum erfolgen.

Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen wenigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt.

Auch für den visumfreien Transitaufenthalt gilt, dass Reisende sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächsten Polizeistation registrieren müssen; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.

 

Einreisebestimmungen Südafrika

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Südafrika ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument.

Reisende aus EU-Ländern benötigen zurzeit kein Visum für jegliche Südafrika Reisen. Urlaubsaufenthalte bis maximal 90 Tage sind daher visumfrei. Nicht EU-Mitglieder müssen ein Visum bei der Botschaft oder im Konsulat beantragen. Der Reisepass muss eine Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen, über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus, besitzen und mindestens zwei (2) freie Seiten für Sichtvermerke haben. Dies gilt auch für Kinderreisepässe. Personen unter 18 Jahren müssen bei ihrer Ein- und Ausreise eine internationale Geburtsurkunde vorweisen.

 

Einreisebestimmungen Dominikanische Republik

Für die Einreise in die Dominikanische Republik benötigen dt. Staatsbürger einen noch 6 Monate gültigen

maschinenlesbaren Reisepass. Deutsche Staatsangehörige benötigen für die einmalige Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum.

 

Einreisebestimmungen Kuba

Für die Einreise nach Kuba benötigen dt. Staatsbürger einen noch 6 Monate gültigen Reisepass.

 

Visum

Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sogenannten „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Touristenkarten müssen vor Einreise erworben werden und sind bei der kubanischen Botschaft in Deutschland sowie bei einigen Fluggesellschaften am Flughafen erhältlich. Reiseveranstalter bieten den Verkauf der Touristenkarte ebenfalls an, jedoch nur zusammen mit anderen touristischen Leistungen.

Anmerkungen

Auf Kuba werden weiterhin Maßnahmen zur Prävention von Ebola umgesetzt.

Bei der Einreise werden Fragen zum Gesundheitszustand und zu aktuellen Reisetätigkeiten gestellt. Reisende, die sich in Guinea, Liberia, Mali oder Sierra Leone aufgehalten haben oder über Flughäfen dieser Länder gereist sind, werden bis zum Ablauf von 21 Tagen nach Aus- bzw. Durchreise durch diese Länder einer Quarantäne unterworfen.

 

Einreisebestimmungen Chile

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige nach Chile ist grundsätzlich nur mit einem Reisepass möglich. Der Personalausweis ist kein gültiges Einreisedokument.

Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.

Die „Tarjeta de Turismo“ muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden.

Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der „Policía Internacional“ in Santiago (Morandé 672, Santiago Centro, Tel. +56 2 26809110, oder am Flughafen, Tel. +56 2 26901781) bzw. in anderen Regionen von der „Policía de Investigaciones“ eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

 

Einreisebestimmungen Oman

Für die Einreise nach Oman benötigen dt. Staatsbürger einen noch 6 Monate gültigen Reisepass sowie ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Maskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police und kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Es gibt Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu zehn und 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen.

 

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen.

 

Sie haben weitere Fragen? Kein Problem! Unsere Urlaubsgestalter stehen Ihnen immer gerne unter:

 

Telefon:  +49 2662 938 1000 oder

 

WhatsApp: +49 1517 2844 898 oder

 

E-Mail:  info@selectholidays.de

 

zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen - auch in diesen schwierigen Zeiten - viel Vorfreude auf Ihren nächsten Select Holidays-Traumurlaub!

 

Ihre Urlaubsgestalter von Select Holidays

 

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