Fragen zu Ihrer Buchung

Ihre Buchung ist von der Coronavirus-Pandemie betroffen

 

Lieber Kunde, 

Sie haben eine Select Holidays-Reise und haben nun vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie Fragen zu Ihren Traumurlaub? Bevor wir im Folgenden auf die häufigsten Fragen, die uns in den letzten Wochen regelmäßig erreichten eingehen, möchten wir Ihnen eins versichern: Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit liegen uns am Herzen. Wir werden alles notwendige und mögliche unternehmen, um dieser Verantwortung mehr als nur gerecht zu werden!

 

Ihre Pauschalreise wurde bereits storniert. Wann und wie erfolgt die Rückerstattung?

Die Rückerstattung Ihrer gezahlten Gelder erfolgt durch Select Holidays. Aufgrund der aktuellen Vielzahl an Fällen kann es jedoch leider zu etwas Bearbeitungszeiten kommen. Bitte haben Sie daher etwas mehr Geduld, sollten Sie aktuell noch auf die Bearbeitung Ihres Falles warten. Wir melden uns schnellstmöglich und werden Sie über den Fortgang selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Ihre Zahlungen sind bei uns sicher - die Erstattung wird auf jeden Fall erfolgen!

 

Unter welchen Umständen wird der Urlaub von Select Holidays storniert?

In Ausnahmesituationen, wie z.B. einer Einstufung Ihres Reiselandes zum Virusvarianten-Gebiet, kann eine Stornierung durch Select Holidays erfolgen. 

Die Durchführbarkeit Ihrer Reise wird von Select Holidays kontinuierlich geprüft und etwaige Absagen nach Reisetermin gestaffelt durchgeführt. Dies kann sich etwas verzögern, um zu vermeiden das Reisen abgesagt werden, die durch z.B. die Veränderung oder Aufhebung einer Ländereinschätzung durch das RKI noch durchführbar sein werden.

 

Die Reisewarnung für Ihr Reiseziel wurde verlängert, jedoch finden Sie keine Information darüber, dass Ihre Reise abgesagt wurde. Findet meine Reise statt?

Sobald uns die offizielle Absage unseres Partners vor Ort vorliegt oder Select Holidays selbst entscheidet, die Reise abzusagen, werden Sie von uns proaktiv informiert und Ihre Reise wird abgesagt. Die Bewertungslage kann sich jedoch rasch ändern, da eine Vielzahl von Akteuren aus den verschiedenen EU-Behörden sowie Regierungen der jeweiligen Länder mitwirken. So ist es auch vorstellbar, dass eine Reisewarnung noch vor Ablauf der eigentlich geplanten Frist aufgehoben wird. Daher wird die Durchführbarkeit der Reisen kontinuierlich geprüft und etwaige Absagen nach Reisetermin gestaffelt durchgeführt.

 

Können Sie umbuchen, wenn Sie Ihre Reise aufgrund der verlängerten Reisewarnung und / oder der bislang unklaren Lage vor Ort nicht antreten möchten?

Die Möglichkeit einer Umbuchung ist immer gegeben und kann im Rahmen unserer AGB und Sonderkonditionen durchgeführt werden. Möchten Sie umbuchen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über eine konkrete Alternative Gedanken machen. Dazu gehört neben dem neuen Reisetermin auch das Zielgebiet und Ihr neues Wunschhotel.

 

Die Restzahlung für Ihre anstehende Reise ist fällig, allerdings möchten Sie diese mittlerweile nicht mehr antreten. Müssen Sie die Restzahlung leisten?

Ja, die Restzahlung muss geleistet werden. Solange die Reise nicht abgesagt ist, besteht der Reisevertrag weiterhin. Der Urlauber ist also verpflichtet, die Zahlungen fristgemäß zu leisten. Andernfalls kann Ihnen bei einer späteren Absage der Reise durch Select Holidays die Rückerstattung der Anzahlung verweigert werden.

 

Unter welchen Umständen kann Select Holidays eine Reise absagen?

Wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die Select Holidays an der Erfüllung einer Reiseleistungen hindern, werden wir Ihre Reise absagen müssen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Reisewarnung vorliegt, der Transport nicht möglich ist oder wenn eine Zwangsquarantäne droht. In diesen Fällen werden wir in der Regel die Reise stornieren.

 

Unter welchen Umständen können Sie Ihre Reise stornieren?

Generell haben Sie immer das Recht, Ihre gebuchte Reise zu stornieren. Dies ist jedoch in der Regel mit Stornierungskosten verbunden, da Select Holidays zum Zeitpunkt der Buchung bereits in Vorleistung gegangen ist. Die konkreten Bedingungen finden Sie in unseren AGB.

Wenn Sie Ihre Reise kostenpflichtig stornieren möchten, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Stornierung" an info@selectholidays.de und bestätigen die anfallenden Stornierungskosten gemäß den bei Buchung akzeptierten AGB. Sofern Ihre Abreise erst in 40 Tagen oder später stattfinden soll, empfehlen wir Ihnen, die Entwicklungen abzuwarten.

 

Ihre Reise wurde abgesagt, aber Sie haben noch keine persönliche Nachricht? 

Bei einer kostenfreien Buchungsänderung seitens Select Holidays werden Sie proaktiv von uns informiert. Die Buchungen werden nach Abreisedatum bearbeitet - bitte haben Sie Verständnis, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.

Sollten Sie eine Pauschalreise inklusive Flug gebucht haben, ist eine kostenlose Stornierung nur dann möglich, wenn mit einer hohen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass vor Ort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen und der Urlaub deutlich von der Planung abweichen würde. Das ist der Fall, wenn Sie zum Beispiel vor Ort direkt nach Ankunft in Quarantäne müssten oder im Land eine Ausgangssperre herrscht.

Generell ist der Urlauber in der Pflicht nachzuweisen, dass derartige Einschränkungen zum Reisezeitpunkt an seinem Zielgebiet vorliegen. Kann er dies nicht, gelten weiterhin die Stornierungsbedingungen des Reiseveranstalters.

Die Angst vor Corona ist kein Grund, um kostenfrei stornieren zu können.

Wir bitten vorab um Verständnis, dass wir uns an diese gesetzlichen Regelungen halten müssen.

 

Sie gehören zur Risikogruppe. Können Sie aufgrund der Corona-Pandemie kostenfrei stornieren?

Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Pauschalreise ist in diesen Umständen nicht möglich. In diesem Falle gelten unsere AGB. Sollten Sie Bedenken haben, Ihre Reise anzutreten, steht es Ihnen natürlich frei, diese kostenpflichtig zu stornieren. 

 

Sie sind selbst an Corona erkrankt – übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die Stornierungskosten?

Das hängt von Ihrem Versicherer ab. Viele Reiserücktrittsversicherungen schließen Erkrankungen, die auf eine Pandemie zurückzuführen sind, grundsätzlich aus. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer.

 

Sie haben weitere Fragen? Kein Problem! Unsere Urlaubsgestalter stehen Ihnen immer gerne unter:

 

Telefon:  +49 2662 938 1000 oder

 

WhatsApp: +49 1517 2844 898 oder

 

E-Mail:  info@selectholidays.de

 

zur Verfügung.

 

Wir wünschen Ihnen - auch in diesen schwierigen Zeiten - viel Vorfreude auf Ihren nächsten Select Holidays-Traumurlaub!

 

Ihre Urlaubsgestalter von Select Holidays

 

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